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zurück zur Übersicht – Hundeverordnung und die Folgen


Dr. med. Gottwalt Kuhn, Hellmesberger Weg 13, 22145 Hamburg

                                                                                           Hamburg, 28.02.02/mü

 

An den

Ersten Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Herrn Ole von Beust
Rathaus

20095 Hamburg                                                                                   

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sie haben von Ihrem Vorgänger im Amt   Herrn Ortwin Runde, eine Verordnung über gefährliche Hunde übernommen. Ich gehe davon aus, daß Sie über den Inhalt derselben und die sich daraus ergebenden Folgen in ihrer ganzen Tragweite nicht informiert sind und  abgesehen von dem aktuellen Problem der Harburger Hallen , und erlaube mir deshalb im folgenden in gebotener Kürze die wesentlichen Gesichtspunkte  dieses komplexen Problems darzustellen.
Ich darf Sie bitten, die folgenden Ausführungen sine  ira et studio zur Kenntnis zu nehmen und mir Ihre Vorstellungen zu den Problemen mitzuteilen.

Dreh- und Angelpunkt in der Diskussion ist das Aggressionsverhalten einzelner Hunde bzw. des Hundes schlechthin und die verbreitete, aber eben völlig irrige Auffassung , das dieses Verhalten an einzelne Rassen gebunden sei.
Nach herrschender wissenschaftlicher Auffassung ist aber das „Aggressionsverhalten nicht an bestimmten Rassen festzumachen“ (Gutachten der Universität Wien)1. Es gibt somit „keinerlei sachliche, wissenschaftliche Basis für eine Diskriminierung bestimmter Hunderassen“ (übereinstimmende Feststellung der vier unterschiedlichen Gutachter Dr. Eichelberg, Dr. Feddersen-Petersen, Prof. Unselm, Prof. Hamann)2.
Frau Prof. Irene Stur (Universität Wien) schreibt , daß „die Definition der Gefährlichkeit allein aufgrund der Rassezugehörigkeit sachlicher Unsinn“ ist .3

Sind Sie sich der Tatsache bewußt, dass Sie in der Anwendung dieser Verordnung die ausführenden Organe dazu anhalten,“sachlichen Unsinn“ zu praktizieren?  

Im Zuge  der „Gefahrenabwehrverordnung“ wurden sogenannte Rasselisten erstellt, in denen Hundesrassen aufgelistet werden, denen ein besonders aggressives Wesen unterstellt wird, und die – je nach Kategorie- mehr oder minder diskriminiert bzw. ausgemerzt werden sollen. Bemerkenswerterweise handelt es sich vorwiegend um ausländische Hunderassen.

Das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“, mit dem einzelne Hunderassen diskriminiert bzw. ausgerottet werden sollen, erinnert stark an Vorstellungen , die vor über 60 Jahren hier in Deutschland  als politische Rassenlehre  in Gesetzesform ihren Niederschlag fanden und praktiziert wurden.

Ich zitiere aus dem Ratgeber der nationalsozialistischen  Polizei-Basisgewerkschaft, Linnich: „Nach rassistischer Lehre bestehen biologisch begründete Wesens und Qualitätsunterschiede zwischen den Menschen-(Hunde)-rassen.
Die Zugehörigkeit zu einer von Ihnen entscheidet also über den höheren oder minderen Wert sowohl eines Individuums als auch eines ganzen Volkes  (Rasse)  „.4

Es ist bekannt, dass Herr Breitsamer, seines Zeichens bayerischer Polizist a. D., auf den die Rasselisten zurückgehen, einen Teil der in diesen Listen aufgenommen Rassen selbst überhaupt nicht kennt bzw. entsprechende Rassen gar nicht existieren! Weder der  „römische Kampfhund“ noch der „Ban Dog“ sind einer Rasse zuzuordnen oder als Rasse definiert!

 Die deutsche Gefahrenabwehrverordnung überbietet entsprechende englische oder französische Verordnungen in ihrer eliminatorischen Radikalität um ein vielfaches. Entsprechend ist das ausländische Presse-Echo: Die französische Zeitschrift „Vos Chiens“ 09/2000 spricht von einer „Hystérie  Anti-Chiens en Allemagne“, von „Une paranoia collective „  und stellt die Frage: „Ist es also letzten Endes die Ausrottung der Spezies Hund auf dem Staatsgebiet, die die Bundesrepublik Deutschland wünscht?“ 5. S.127.
In der ebenfalls in Frankreich erscheinenden Zeitschrift TOP DOGS 09/2000 stellt Hugo Jaez fest: „...Es ist beunruhigend zu sehen, mit welcher Schnelligkeit und welchem kranken Eifer sich Gruppen von „guten Samaritern“ organisieren, die hysterische Todesschwadrone bilden, sich mit Fleiß an die Anwendung der vom Staat erlassenen und von den Massenmedien im  großen Konzert wiederholten Rassengesetzgebungen (der hundlichen) machen,...“5 S. 125.
Der „Internationale Gerichtshof für Tierrechte“ in der Schweiz hat sich in einem Brief mit Datum vom 29.08.2000 an den deutschen Bundeskanzler Schröder gewandt und schreibt u.a.: „...Keinesfalls aber kann die Lösung des Problems in einer Massenvernichtung von Hunden liegen. Diese Tötungsaktionen sind im Gegenteil nicht nur völlig sinnlos, sondern lassen in der Bevölkerung das äußerst gefährliche Klima einer Massenhysterie und einer Hetz- und Lynchjustiz gegenüber Menschen und Tieren aufkommen.“5 S. 133.
In Ergänzung zu dem oben zitierten Schreiben des „Internationalen Gerichtshofes für Tierrechte“ möchte ich darüber hinaus nachdrücklichst auf das beiliegende Urteil desselben vom 07. Mai 2001 verweisen (siehe Anlage).
Für die Franzosen ist es völlig unverständlich, warum ihre Bordeaux–Dogge in Deutschland plötzlich zum Kampfhund mutiert sein soll.
Nicht anders geht es in England den Besitzern von Bullterriern (ca. 100 000), von Bull Mastiffs (ca. 50 000) oder von Staffordshire Terriern (ca. 250 000), die wegen ihres besonders freundlichen Verhaltens Kindern gegenüber als „Kindermädchen“ bezeichnet werden.

Ist Ihnen bekannt, dass weder in Österreich noch in der Schweiz eine Rasseliste existiert?
In Thüringen übrigens ebenfalls nicht!

 Der „Arbeitskreis Diensthundewesen“, dem Hundeexperten von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und  Zoll angehören, hat in einer Resolution darauf hingewiesen, dass die derzeit praktizierte Hundeverordnung „nicht erforderlich und nicht vertretbar ist“.
Ich zitiere weiter: „Es ist fachlich nicht vertretbar, die Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rassezugehörigkeit zu verbinden. Sie muß vielmehr individuell und verhaltensorientiert definiert werden.
Es gibt nachweislich keine gesteigert gefährliche Hunderasse, sondern unabhängig von Rassen gefährliche Hunde.

Diese Aussage ergibt sich aus allen fachpraktischen Erfahrungen und Kenntnissen aus bisherigen gezielten Überprüfungen bestimmter Rassen und allen bekannten wissenschaftlichen Aussagen“6.
Ist es nicht bemerkenswert, dass diese Resolution nicht publiziert wird?

 Die Deutsche Bundesregierung hat die Absicht kundgetan, ihre Vorstellungen über ein  „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ auf EU Ebene auszudehnen. Die EU Kommission in Brüssel hat daraufhin bereits Anfang 2001 von der Bundesregierung ein Gutachten angefordert, das über die effektive Gefährlichkeit einiger Hunderassen Auskunft gibt. Dieses Gutachten konnte bis heute nicht geliefert werden! Warum wohl? Nun, es dürfte sich wohl weltweit kein Kynologe, Ethologe oder Genetiker finden lassen, der ein entsprechendes Gutachten wider besseres Wissens erstellen würde.

 Können Sie eine sachbezogene Begründung dafür angeben, warum in keiner Liste, die für das entsprechende Gesetz maßgeblich ist, der Deutsche Schäferhund aufgeführt ist, obgleich er in jeder Statistik an der Spitze für auffällig gewordene Hunde steht? Eine Tatsache, die sich auch durch das Aufrechnen von absoluten und relativen Zahlen nicht beschönigen läßt!
Die Mehrzahl der sogenannten Listenhunde der Kategorie 1 und 2 taucht dagegen in keiner Statistik auf.
Können Sie erklären, was ein „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ bewirken soll, - vorausgesetzt man will diesem überhaupt eine sinnvolle Auswirkung unterstellen - wenn die am meisten auffällig gewordenen Rassen (Deutscher Schäferhund, Dobermann, Rottweiler mit Einschränkung) durch dasselbe nicht erfaßt werden?

 Bezeichnenderweise ist von juristischer Seite eine Begründung dafür geliefert, warum die laut Statistik am meisten auffällig gewordenen Rassen, von dem „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ nicht betroffen sind.
Danach gilt, dass diese Hunderassen (Deutscher Schäferhund, Dobermann, Boxer etc) zwar als ebenso gefährlich, wie die in den Rasselisten aufgeführten Hunde sind, aber auch, daß sie (die Erstgenannten) „in Deutschland traditionell gezüchtet und gehalten werden, von daher in der Öffentlichkeit eine höhere Akzeptanz genießen......“7.

 Es ist sicherlich richtig, dass der Deutsche Schäferhund in Deutschland eine größere Verbreitung als der Tosa Inu besitzt.
Verbreitung ist aber nicht mit Akzeptanz gleichzusetzen und insbesondere ist stark anzuzweifeln, dass das Opfer einer Beißattacke die Bisse eines Deutschen Schäferhundes eher akzeptiert als die eines Tosa Inu.

 Von juristischer Seite wurde das Dogma der „unwiderlegbaren Vermutung“ dekretiert. Danach ist ein „gefährlicher Hund“ ein solcher, der „kraft Rasse aufgrund unwiderlegbarer Vermutung“ gefährlich ist.
Mit diesem in sich widersprüchlichen und völlig unsinnigen Begriff ist es möglich, jede Rasse frei nach Belieben und in stupider Willkür die Eigenschaft der „abstrakten Gefährlichkeit“ zu unterstellen (nebenbei: welcher Hund besitzt diese nicht?) und damit den Weg für ihre Beseitigung bzw. Ausrottung freizumachen.

Die Unverfrorenheit mit der hier von Seiten der Gerichte eine derartige Vorgehensweise der Behörden entgegen der Auffassung namhafter Experten des In- und Auslandes aus Kynologie, Ethologie, Zoologie und (Tier-) Genetik sanktioniert wird, setzt Maßstäbe  und ---macht Angst!
Spätestens ab hier ist es angeraten, die Aussage von Eugen Ionesco: „Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht“ zu verinnerlichen.

 Glauben Sie nicht auch, dass es angebracht ist, darüber nachzudenken, was das Motiv für die Einführung und Anwendung der besagten Kampfhundeverordnung ist?

Die jetzt in hektischer Kopflosigkeit entwickelten und außerordentlich fragwürdigen Wesensteste werden natürlich auch in Zukunft Beißunfälle nicht verhindern. Dem Chef der Polizeigewerkschaft, Spinrath, scheint dies ebenfalls klar zu sein und er soll es deshalb für praktisch finden, „alle Hunde, unabhängig von ihrem Verhalten, zu beseitigen: Dann müsse man nicht mehr „die Spreu vom Weizen trennen““.8.

Das völlig gestörte Verhältnis dieses Herrn zu seiner Umwelt ist hier beispielhaft dokumentiert. In  der (Hamburger) Hundeverordnung findet diese Denkrichtung ihren Niederschlag. Die Folgen derselben werden  in den Harburger Hallen demonstriert. Dort befinden sich zur Zeit 200 Exemplare der diskriminierten Rassen. Sie wurden von ihren Besitzern, die ihrerseits den persönlichen Anfeindungen einer durch die Medien aufgehetzten Öffentlichkeit nicht mehr standhalten konnten, abgegeben oder von behördlich autorisierten Häschern eingefangen. Die Mehrzahl dieser Hunde hat nie einem Menschen etwas zuleide getan, viele haben den Wesenstest bestanden, sind aber aufgrund der in Hamburg geltenden behördlichen  Auflagen hier nicht mehr zu vermitteln.

 Nach Berichten des Hamburger Abendblattes haben seit Inkrafttreten der Hundeverordnung im Juli 2000 rund 460 Hunde ein provisorisches Auffanglager durchlaufen, ca. 80 Tiere seien getötet worden, zur Zeit (Abendblatt Ausgabe vom 19./20.02.2002) seien 208 Hunde in den Harburger Hallen.

 Rund 128 000 Euro pro Monat kostet - laut Abendblatt - die Umsetzung der Hundeverordnung einschließlich Versorgung der Tiere die Stadt. Im Jahre 2001 sollen die Gesamtkosten, die vom Steuerzahler aufzubringen sind, ca. 1.534.000 Euro betragen haben.
Nach Berichten des Hamburger Abendblatts schlagen Politiker Ihrer und der Schill Partei vor, weitere Hunde aus Kostengründen umzubringen!
Es ist bezeichnend, dass beamtete Tierärzte in krassem Widerspruch zu dem Tierschutzgesetz diese Vernichtungsaktionen durchführen. Die dafür abgegebene Rechtfertigung: „Als Beamter muß ich durchsetzen, was mein Dienstherr und Gesetzgeber von mir verlangt“ läßt aufhorchen.9

Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss: „Dass einmal das Wort Tierschutz erfunden werden mußte, ist eine der blamabelsten Angelegenheiten menschlicher Entwicklung“.

 Was würde Theodor Heuss wohl sagen, wenn er sähe, wie heute das Wort Tierschutz zur Worthülse, zur Phrase degeneriert ist und der angewandte Tierschutz ständig unterlaufen wird?

„Es fehlt jede Verhältnismäßigkeit zwischen den eigentlichen Gefahren und dem, was daraus gemacht wird, es werden Deliquenten angeprangert, die gar keine sind und menschliches Fehlverhalten, die eigentliche Wurzel des Übels, wird bagatellisiert oder gar nicht in Betracht gezogen. Das alles scheint mir der Ausdruck einer bedenklichen Entwicklung zu sein: Unseren Politikern fehlt die Größe, Irrtümer einzugestehen, und uns allen ist im Umgang mit Tieren die Selbstverständlichkeit abhanden gekommen!“ (H. Eichelberg)10.

Wo ein moralischer, ethischer Grundkonsens verloren gegangen ist und die Regeln der Vernunft außer Kraft gesetzt worden sind, wird die soziale Gemeinschaft zerstört und Chaos initiiert.

Der Ist-Zustand unserer Gesellschaft wird durch die Aussagen Alexander von Humboldt’s und Mahatma Gandhi’s treffend charakterisiert:

          

„Die Grausamkeit gegen Tiere ist eines der kennzeichnesten Merkmale eines niederen und unedlen Volkes. Diese Rohheit kann selbst durch alle Zeichen des Reichtums und der Pracht nicht überdeckt werden.“
Alexander von Humboldt.
„Die Größe einer Nation läßt sich daran messen, wie sie mit ihren Tieren umgeht“.
Mahatma Gandhi.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich darf Sie noch einmal bitten, zu dem angegebenen Fragenkomplex Stellung zu nehmen und mir Ihre Auffassung zur Problemlösung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. G. Kuhn

 

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  1. Zitiert nach H. Fleig in Bull Terrier Gazette 4/01 S. 239

  2. Quo vadis Canis von Dieter Fleig S. 55

  3. Die große Kampfhundelüge 2. Auflage S. 27

  4. Zitiert nach Thomas Kohlhöfer in „Unser Rasse-Hund“ (UR) 12/2001 S. 45

  5. Zitiert nach G. Rau in Die große Kampfhundelüge 2. Auflage S124/125

  6. Zitiert nach Jutta Vossieg in UR 10/2001 S. 26

  7. Siehe Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 14.07.2000, in dem die Ansicht des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes zitiert wird.

  8. Zitiert nach E. Heerdegen in Die große Kampfhundelüge S. 98

  9. Siehe Hamburger Morgenpost vom 21.11.2001 

  10. H. Eichelberg in UR 10/2001 S. 6



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