zurück zur Übersicht – Hundeverordnung und die Folgen
Hamburgs Amtstierärzte auf dem Prüfstand
oder
Die Zimmerleute der Hundeverordnung
von Dirk Schrader, Hamburg
Streit, Streit, Streit und Zank und Streit ohne Ende. Seit der Einführung der Hundeverordnung wurde in Hamburg hunderten Bürgern der Hund mit Hilfe der Polizei und/ oder den Hundefangtrupps der Behörde für Umwelt und Gesundheit weggenommen, weil er so aussah, als sei er so gefährlich, dass man die Menschheit vor ihm schützen musste.
Ein von den Demokraten der
Hansestadt beschlossenes Gesetz machte plötzlich aus
einer großen Zahl von friedlichen und sozialisierten
Hunden gefährliche Bestien obwohl die Wissenschaft
mehrfach erklärte, dies sei Unfug.
Zum Allgemeinwissen
zählt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an seiner
Rasse "festgemacht " werden kann. Die Hamburger
Behörde f. Umwelt und Gesundheit (BUG) zögert jedoch bis
heute nicht, ihrem politischen Auftrag folgend, immer weiter
Tiere von friedlichen Bürgern einzukassieren, um sie dem
Schicksal der Isolation oder der Tötung
zuzuführen.
Denjenigen, welche sich mit juristischen Mitteln
gegen diese Vorgänge zur Wehr setzen, wird mit Hilfe der
Gerichte das Atmen so erschwert, dass Etliche resigniert aufgaben,
wirtschaftlich stranguliert und gedemütigt.
Ganz offensichtlich kümmert sich
diese Behörde nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse und
setzt auf die erwartete Hilflosigkeit der Betroffenen und auf die
Nichtanteilnahme der übrigen Bürger. Ein Unrechtsgesetz
wird zur Maxime erhoben, Moral gibt’s nicht, es
wird gehandelt.
Dies erinnert an Zeiten vor cirka 60 Jahren, die
wir in den Geschichtsbüchern nachlesen können.
Ich erinnere mich, dass ein
Senatsdirektor auf das sich zusammenbrauende Unrecht angesprochen,
fragte: " Um wie viel Betroffene handelt es sich
denn?"
Als ihm die Größenordnung "Einige
Hunderte" zugeflüstert wurde, sagte er lapidar:
"Das
interessiert uns doch überhaupt nicht."
Der Herr war
Senatsdirektor der Runde-Administration und Mitglied der SPD.
Nach Rot-Grün kam Schwarz-Gelb-Braun.
Auf einer Veranstaltung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hamburg wurde Ronald Schill angetroffen.<
Er wurde gefragt, wie er sich als Jurist dazu stellt, dass ein solches Gesetz ohne Berücksichtigung wissenschaftlicher Grundsätze zustande gekommen sei.
Seine genervte Antwort: " Die Hundeverordnung bleibt." (Zitat)
Auf die Frage, ob er es verantworten kann, dass so vielen Tieren und Menschen Unrecht geschähe, antwortete Schill:
" Was glauben Sie denn was auf unseren Schlachthöfen passiert?" (Zitat)
Schill´s Rehaag ist heute Leiter der BUG. Der verantwortliche Landestierarzt ist Dr. Brehm.
Ich sprach mit dem Landestierarzt und hielt ihm das auch aus tierärztlicher Sicht erhebliche Unrechtsdenken und -handeln vor.
Er antwortete: " Sie haben ja Recht, aber was soll ich machen? Ich muss doch tun, was mein Dienstherr von mir verlangt". (Zitat)
So wird dokumentiert, dass ein Landestierarzt trotz grundsätzlicher moralischer und berufsethischer Bedenken die Hundeverordnung in die Tat umsetzt, gleichgültig gegenüber der Verzweiflung der betroffenen Hundehalter, der flagranten Verletzung des Tierschutzgesetzes und der Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Diese Haltung scheint sich auf einige Amtstierärzte in Hamburg übertragen zu haben:
Bei der obligaten "Rassebestimmung" werden Bilderbücher benutzt, in welchen sich Zeichnungen und Photos von Hunderassen befinden, um amtlich zu besiegeln, dass dieser oder jener Hund auf Grund seines Aussehens ein gefährlicher Hund ist.
Ich habe alle Amtstierärzte in Hamburg angerufen und mit ihnen über die Hundeverordnung gesprochen. Die meisten von ihnen waren so fair zuzugeben, sie wüssten, dass sie eine Rassebestimmung (bei diesen Hunden) gar nicht durchführen könnten. Diejenigen, welche sich mir gegenüber feindselig zeigten, setzten als Hardliner ihre Bilderbuchbestimmungen fort und scherten sich nicht im Geringsten um die Verzweiflung der Hundebesitzer und das Schicksal der betroffenen Hunde.
Als Hardliner i.S. Rassebestimmung
zeigten sich folgende Amtstierärzte: in Harburg Dr.
Schmidt und Dr. Müller, in Bergedorf Dr. Heidtgerken, in Hamburg
Nord
Dr. Albert, in Altona Dr. Horst.
Diese und andere sind als letzte "Befehlsstufe" der BUG verantwortlich für die zahllosen Wegnahmen von Hunden, für deren ungewisses Schicksal der Isolation oder der Tötung.
Viele Amtstierärzte in Hamburg haben
sehr schnell gemerkt, dass sie sich auf dem Pflaster des
Unrechts bewegten und wurden „milde“:
So geschah es,
dass ich mit einem großen Hund im Bezirksamt Wandsbek den
Amtskollegen Dr. Schroter aufsuchte, um mit ihm zusammen
auf amtlichem Papier festzuhalten, dass es sich um einen
Rottweiler-Boxer-Mischling handelte. Der Hund war kurz
zuvor als Am. Staffordshire- Mischling von einem anderen Amtstierarzt
"phänotypisch" eingestuft worden und sollte
deshalb seinem Besitzer weggenommen werden.
Von der Amtstierärztin Frau Dr.
Klindtworth wird vernommen, dass sie Am. Staffordshire-Mischlinge in
großer Zahl zu Rottweiler-Boxer-Mischlingen "machte"
und sie deshalb mit Repressionen seitens ihrer Vorgesetzten
konfrontiert war (ist?).
Sie berichtet mir, sie habe
Kenntnis davon, dass "völlig normale" Hunde,
welche sogar den Wesenstest bestanden hatten, im Auftrage der BUG
getötet worden sind.
In den letzten Monaten hat die BUG einen
Weg beschritten, der eine Art „Rechtssicherheit“ bei der
phänotypischen Bestimmung von Hunden schaffen soll.
Es wurde
eine Kommission bestellt, welchem u.a. die Tierärzte
Dr. Hövermann, Ute Gramm, Dr. Hans Löcken und Ingrid Weber
sowie Frau Feddersen-Petersen angehören, die mir
versicherte, „sie werde den Beteiligten schon kritisch auf die
Hände sehen“. Zu einer phänotypischen Beurteilung
wurde sie zu keiner Zeit von der BUG eingeladen.
Die Kommission
"beurteilt" ganz konsequent nahezu alle vorgestellten Hunde
als "Kategoriehunde". Die Besitzer solcher Tiere haben es
dann vor Gericht unsäglich schwer nachzuweisen, dass es
sich nicht um solche handelt.
Mit der Schaffung der
Gutachterkommission verlagerte die BUG das Spannungsfeld geschickt
aus den amtstierärztlichen Stuben heraus in eine
Etage der Anonymität und der Unangreifbarkeit (?)
hinein.
Bezeichnenderweise wollen die "Gutachter"
dieser Kommission nicht erkannt werden und geben ihre
Identität auch vor Gericht nicht preis.
Der
Autor kennt die meisten dieser "Gutachter".
Es dürfte
kein Zweifel sein, dass diese beruflichen Ruheständler von der
BUG deshalb ausgeguckt worden sind, weil sie z.B. mit einer
eigenen Praxis nicht um ihren täglichen Umsatz fürchten
müssen, wenn sich ihr Tun herumspricht.
Die BUG dürfte
in Erklärungsnot geraten, wenn gefragt wird, welche besondere
und unangreifbare Kompetenz bei diesen "Gutachtern"
liegen soll.
Diese Tierärzte machen nichts anders als
es ihre Amtskollegen vorher: Anmaßung und
Auftragsverhalten bestimmen ihr Tun, unvereinbar mit allen
wissenschaftlichen Grundsätzen.
Neben dem Verfahren "Hundeeinkassieren"
der BUG läuft in Hamburg das Verfahren
"Wesenstest."
Merkwürdigerweise wurde mit dem
Zeitpunkt der Einführung der Hundeverordnung der beunruhigten,
erstaunten und ratlosen Hundehaltergesellschaft der "Wesentest"
präsentiert und von der BUG als probates Mittel zur
Früherkennung von „Gut“ und „Böse“
im Hund gepriesen.
Von Vorgaben der Hundeverordnung und von
den Bezirksämtern stranguliert machten sich viele Hundehalter
mit ihren Hunden auf den Weg zu einem Fachmann bzw. einer
Fachfrau. Diese/ r konnten nach ca. 2 Stunden
"Beurteilung" und gegen Entgegennahme von cirka 400 Euro
schriftlich dartun, dass der oder jene Hund „gut“ sei,
also den Wesentest bestanden oder „böse“ sei,
also den Wesentest nicht bestanden hatte.
Wehe den Tieren, die den
Wesentest nicht bestanden hatten:
Es folgte entweder ihre
zwangsweise Einziehung oder Maulkorbzwang, Leinenzwang sowieso, 600
Euro Steuern im Jahr, 150 Euro Anmeldegebühr beim
Bezirksamt, Zwangssterilisation.
Wehe denen, die das
wirtschaftlich nicht " whoppen" konnten: Zwangsweise
Einziehung des Hundes, seine Isolation und Tod waren die Folge. Wer
arm war hatte keine Chance seinen Hund zu behalten.
Aus tierärztlicher Sicht, also nicht nur moralisch oder ethisch, stehen und standen dem 5 Hamburger Tierärzte entgegen:
Dr, Blöcker, Kauffmann, Koczian, Schrader und Wolf.
Unzählige Hundehalter suchten diese
Tierärzte auf, um sich von ihnen bestätigen zu lassen, dass
ihr Hund keiner ist, der behördlicherseits als "Kategoriehund"
eingestuft worden war.
Teilweise in Kenntnis der Elterntiere haben
diese Tierärzte vielfach entschieden.
Die Ergebnisse haben
den Behörden nicht gefallen. Dort ging man so weit, diese
Tierärzte vor den Tierhaltern zu verunglimpfen. Sie wurden mit
Strafanzeigen wegen angeblicher "Falschbeurkundung"
überschüttet, jedoch ohne Ergebnis für die anzeigende
Behörde - bis heute.
Zwischenzeitig hatte ich mir einfallen lassen, meinen Unmut über die Vorgehensweise der Politiker, der Behörden und mancher Amtstierärzte brieflich an Beteiligte darzutun. Dabei ließ ich die Präsidentin der Tierärztekammer nicht aus. In kürzester Zeit nach Einführung der Hundeverordnung beschäftigte sie mehrere angestellte Tierärztinnen, um jenen Wesenstest durchzuführen, der seitens der Behörden gefordert wurde und nach Ansicht verständiger Kynologen blanker Unsinn ist, eine völlig überteuerte Feigenblattlösung darstellt und lt. „Hamburgs oberstem Tierschützer“ Wolfgang Poggendorf gerade mal bis zur nächsten Ampel reicht."
Der Wesenstest wurde im Rahmen der Hundeverordnung ein angekoppeltes Mordsgeschäft für einige wenige.
Unrechtsvereinbarungen
Eine Verletzung jeglicher Ehren- und Sittenkodexe liegt vor, wenn nicht nur die Hundeverordnung durchgesetzt, sondern auch durch den angekoppelten Wesentest mit fragwürdigen Leistungsinhalten Reibach gemacht wird, viel zu oft auf Kosten wenig betuchter Hundehalter.
In der Politik und in allen
Lebensbereichen dieses Landes wäre in ähnlich gelagerten
Fällen eine Untersuchungskommission längst tätig
geworden.
Wer riesige Gewinne zu Lasten verzweifelter und
erpresster Menschen mit fragwürdiger Leistung einfährt,
sollte sich nicht wundern, wenn dieses Verhalten laute
Empörung hervorruft. Nicht so in Hamburg. Hier herrscht
Stille. Mit behördlichem Segen wird Kasse gemacht. Tränen
verzweifelter und gedemütigter Ex-Hundehalter machen keinen
Lärm.
>korrupt, >Korruption
Im Deutschen Wörterbuch von Wahrig ist unter diesem Begriff nachzulesen: bestechlich, moralisch verdorben, abgeleitet aus dem Lateinischen von currumpere> „ verderben, vernichten“
Der Gesetzgeber hat in den Paragraphen 331 – 334 des Strafgesetzbuchs Korruption zwar auf Bestechung und Vorteilsnahme eingegrenzt, deren Kern aber eindeutig als „Unrechtsvereinbarung“ definiert.
Stellte Theodor Eschenburg noch Anfang der 60er Jahre fest, dank der guten Tradition des deutschen Beamtentums sei Bestechung und Realkorruption eine verhältnismäßig seltene Erscheinung (Eschenburg 1965, S. 699), so lauten die Befunde heute: „ Korruption zerfrisst den Staat, die Parteien fressen mit“ („Die Zeit, 18.4.2002). Sie sei inzwischen alltäglich geworden und gehöre zum „business as usual“ (FES 1995, S. 7, 11). Korruption, lange als Phänomen von Drittwelt- und Schwellenländern verharmlost oder als Ausdruck anderer kultureller Traditionen gutgeheißen, ist spätestens seit den 80er Jahren in gesellschaftlich relevantem Masse auch in unsere Hemisphäre zurückgekehrt.
Korruption wurde im deutschen Sprachraum,
wenn überhaupt, entweder unter dem Aspekt großer
politischer Skandale oder kriminalsoziologisch als eine Form
abweichenden Verhaltens vor allem in der öffentlichen Verwaltung
analysiert, kaum jedoch unter dem Aspekt einer Soziologie der Macht.
Geht man von der inzwischen klassischen Definition von Joseph J.
Senturia aus, wonach Korruption der Missbrauch öffentlicher
Macht für privaten Gewinn ist, so sind weder die
historischen Beispiele des Ämterkaufs im Ancien Régime
noch der von den Fuggern organisierte Wahlstimmenkauf zu Gunsten von
Karl V. als Korruption zu bezeichnen. Vielmehr waren dies zu ihrer
Zeit legale, allgemein anerkannte Praktiken, denen die Merkmale der
Unrechtsvereinbarung und der Geheimhaltung fehlten, die heute als
konstitutiv für Korruption gelten.
Korruption in den drei
verbreitetsten Grundformen der Bestechung, des Amtsmissbrauchs und
des Nepotismus ist aus soziologischer Sicht ein Phänomen der
Moderne, das erst nach der Trennung von öffentlichem Amt und
privatem Profit auftritt.
Unter sozialwissenschaftlichen
Aspekten ist Korruption nicht nur eine Frage der Verletzung von
Rechtsnormen, sondern eine Form von sozialem Handeln im Spannungsfeld
individueller Interessen, kodifizierter Erwartungshaltungen und
gesellschaftlicher Normen.
Die externen Effekte von Korruption als
Schädigung der Allgemeinheit sind zwar ökonomisch messbar.
Schwerer wiegen jedoch die Auswirkungen auf die politische
Kultur in der Demokratie, schwerer wiegt auch die schleichende
Erosion glaubwürdiger Staatsherrschaft, die gerade solche
Demagogen, Populisten und politische Vereinfacher zu nutzen wissen,
die- wie etwa Berlusconi- selbst im Trüben fischen.
(Aus Blätter für deutsche und internationale Politik, Korruption und Demokratie von Karin Priester)
Selbstkritik
Bei aller
aus meiner Sicht berechtigter Kritik an der Hamburger Hundeverordnung
und dem praktizierten Wesenstest hatte ich die berufsrechtliche
Auswirkung meiner Wort nicht ausreichend bedacht.
Die nahezu
täglich an mich herangetragenen Auswirkungen der Umsetzung der
Hamburger Hundeverordnung und die Verzweiflung vieler betroffener
Familien hatten meinen Blick für etwaige berufsrechtliche
Konflikte mit genannten Personen oder Institutionen etwas verstellt.
Diese empfanden etliche meiner Äusserungen als ehrverletzend.
Der Richter im Hamburgischen Berufsgericht Gramm stellte das von
ihnen angestrengte Verfahren gegen mich ein. Berührt von dieser
Fairness habe ich dem Tierschutzverein "Tiere in Not" 250.-
€ überwiesen.
Mit der aus meiner Sicht immer noch
berechtigten Kritik an der Hamburger Hundeverordnung und ihrer
Durchsetzung sollte natürlich die Ehre betroffener Kollegen
nicht verletzt werden. Sie haben im Beisein des Richters Gramm meine
Entschuldigung angenommen gleichwohl ich weiterhin die Hamburger
Hundeverordnung zum Gegenstand meiner Kritik mache... und es ist
notwendig.
Für den selbstlosen
Einsatz meines Rechtsanwaltes Michael Rockel (
www.anwalt-rockel.de)
bedanke ich mich nicht nur deshalb, weil
er als engagierter Tierfreund erfolgreich unzählige Hunde aus
der unsäglichen Gefangenschaft der derzeitigen Hamburger
Adminstration befreite, indem er den Unsinn der Rasselisten in
Hamburger Gerichten vorführte, sondern weil er auch scharfsinnig
und mit Chuzpe die unglaubliche Ignoranz gewisser Politiker mit
Hingabe brandmarkte. Mir hat er bislang erfolgreich und nahezu
kostenlos eine Massregelung durch Hamburger Gerichte erspart. Die
derzeit von der Hamburger Tierärztekammer und der Behörde
für Umwelt und Gesundheit aufgestellte Behauptung, ich und vier
andere Hamburger Tierärzte hätten "straftatbestandsmässig"
bewusst falsche phänotypische Gutachten erstellt, ist völliger
Blödsinn und entlarft das Niveau der Denkweise mancher.
zurück zur Übersicht – Hundeverordnung und die Folgen