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Hamburgs Amtstierärzte  auf dem Prüfstand

oder

Die  Zimmerleute der Hundeverordnung

 

von Dirk Schrader, Hamburg 

 

Streit, Streit, Streit und Zank und Streit ohne Ende. Seit der Einführung der Hundeverordnung wurde in Hamburg  hunderten Bürgern der Hund  mit Hilfe der Polizei und/ oder den Hundefangtrupps der Behörde für Umwelt und Gesundheit  weggenommen, weil er so aussah, als sei  er  so gefährlich, dass man die Menschheit vor ihm schützen musste.

 Ein  von den Demokraten der Hansestadt  beschlossenes Gesetz  machte plötzlich aus einer großen Zahl von  friedlichen und sozialisierten Hunden  gefährliche Bestien obwohl die Wissenschaft mehrfach erklärte,  dies sei Unfug.
Zum Allgemeinwissen zählt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an seiner Rasse "festgemacht " werden kann.  Die Hamburger Behörde f. Umwelt und Gesundheit (BUG) zögert jedoch bis heute nicht, ihrem politischen Auftrag folgend, immer  weiter Tiere von friedlichen Bürgern einzukassieren, um sie dem Schicksal der Isolation oder der Tötung  zuzuführen.
Denjenigen, welche sich mit juristischen Mitteln gegen diese Vorgänge zur Wehr setzen, wird  mit Hilfe der Gerichte das Atmen so erschwert, dass Etliche resigniert aufgaben, wirtschaftlich stranguliert und gedemütigt.

 Ganz offensichtlich kümmert sich diese Behörde nicht um wissenschaftliche Erkenntnisse  und setzt auf die erwartete Hilflosigkeit der Betroffenen und auf die Nichtanteilnahme der übrigen Bürger. Ein Unrechtsgesetz  wird  zur Maxime erhoben, Moral  gibt’s nicht, es wird gehandelt.
Dies erinnert an Zeiten vor cirka 60 Jahren, die wir in den Geschichtsbüchern nachlesen können.

 Ich erinnere mich, dass ein Senatsdirektor auf das sich zusammenbrauende Unrecht angesprochen,  fragte:  " Um wie viel Betroffene handelt es sich denn?"
Als ihm die Größenordnung  "Einige Hunderte" zugeflüstert wurde, sagte er lapidar:
"Das interessiert uns doch überhaupt nicht."
Der Herr war Senatsdirektor der Runde-Administration und Mitglied der SPD.

 Nach Rot-Grün kam Schwarz-Gelb-Braun.

 Auf einer Veranstaltung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hamburg wurde Ronald Schill angetroffen.<

Er wurde gefragt, wie er  sich als Jurist  dazu stellt, dass ein solches Gesetz ohne Berücksichtigung wissenschaftlicher Grundsätze  zustande gekommen sei.

 Seine genervte Antwort: " Die Hundeverordnung bleibt." (Zitat)

Auf die Frage, ob er es verantworten kann, dass so vielen Tieren und Menschen Unrecht geschähe, antwortete Schill:

 " Was glauben Sie denn  was auf unseren Schlachthöfen passiert?" (Zitat)

 Schill´s  Rehaag  ist heute  Leiter der BUG. Der verantwortliche Landestierarzt ist  Dr. Brehm.

 Ich sprach mit dem Landestierarzt und hielt ihm das  auch aus tierärztlicher Sicht erhebliche Unrechtsdenken und -handeln  vor.

 Er antwortete: " Sie haben ja Recht, aber was soll ich machen? Ich muss doch tun, was mein Dienstherr  von mir verlangt". (Zitat)

 So wird  dokumentiert, dass ein Landestierarzt trotz grundsätzlicher moralischer und  berufsethischer  Bedenken die Hundeverordnung in die Tat umsetzt,  gleichgültig gegenüber der  Verzweiflung der betroffenen Hundehalter, der flagranten Verletzung  des Tierschutzgesetzes und  der  Missachtung  wissenschaftlicher Erkenntnisse.

 Diese Haltung scheint sich auf einige Amtstierärzte in Hamburg übertragen zu haben:

 Bei der obligaten "Rassebestimmung"  werden   Bilderbücher benutzt, in welchen sich Zeichnungen und Photos von Hunderassen befinden, um amtlich zu besiegeln, dass dieser oder jener Hund  auf Grund seines Aussehens ein gefährlicher Hund ist.

 Ich habe  alle Amtstierärzte in Hamburg angerufen und mit ihnen über die Hundeverordnung gesprochen. Die meisten von ihnen waren so fair zuzugeben, sie wüssten, dass sie eine Rassebestimmung  (bei diesen Hunden) gar nicht durchführen könnten. Diejenigen,  welche sich mir gegenüber feindselig  zeigten, setzten als Hardliner ihre Bilderbuchbestimmungen fort und  scherten sich nicht im Geringsten  um die Verzweiflung  der Hundebesitzer und das Schicksal der betroffenen Hunde.

 Als Hardliner  i.S. Rassebestimmung zeigten sich folgende Amtstierärzte:  in Harburg Dr. Schmidt und Dr. Müller, in Bergedorf Dr. Heidtgerken, in Hamburg Nord
Dr. Albert, in Altona Dr. Horst.

 Diese und andere sind als letzte "Befehlsstufe" der BUG verantwortlich für die zahllosen  Wegnahmen von Hunden, für deren ungewisses Schicksal der Isolation  oder der Tötung.

 Viele Amtstierärzte in Hamburg haben sehr schnell gemerkt, dass sie sich  auf dem Pflaster des Unrechts bewegten und wurden „milde“:
So geschah es, dass ich  mit einem großen Hund im Bezirksamt Wandsbek den Amtskollegen  Dr. Schroter aufsuchte,  um mit ihm zusammen auf amtlichem Papier festzuhalten, dass es sich um einen Rottweiler-Boxer-Mischling handelte. Der Hund  war  kurz zuvor als Am. Staffordshire- Mischling von einem anderen Amtstierarzt "phänotypisch"  eingestuft worden und sollte deshalb seinem Besitzer weggenommen werden. 

 Von der Amtstierärztin Frau Dr. Klindtworth wird vernommen, dass sie Am. Staffordshire-Mischlinge in großer Zahl  zu Rottweiler-Boxer-Mischlingen "machte" und sie deshalb mit Repressionen seitens ihrer Vorgesetzten konfrontiert war (ist?).
Sie berichtet mir,  sie habe Kenntnis davon, dass  "völlig normale" Hunde, welche sogar den Wesenstest bestanden hatten, im Auftrage der BUG getötet worden sind.

 In den letzten Monaten hat die BUG einen Weg beschritten, der eine Art „Rechtssicherheit“ bei der phänotypischen Bestimmung von Hunden schaffen soll.
Es wurde eine Kommission  bestellt,  welchem u.a. die Tierärzte Dr. Hövermann, Ute Gramm, Dr. Hans Löcken und Ingrid Weber sowie Frau  Feddersen-Petersen angehören, die mir versicherte, „sie werde den Beteiligten schon kritisch auf die Hände sehen“. Zu einer phänotypischen Beurteilung wurde sie zu keiner Zeit von der BUG eingeladen.
Die Kommission "beurteilt" ganz konsequent nahezu alle vorgestellten Hunde als "Kategoriehunde". Die Besitzer solcher Tiere haben es dann vor Gericht  unsäglich schwer nachzuweisen, dass es sich nicht um solche handelt.

 Mit der Schaffung  der Gutachterkommission verlagerte die BUG das Spannungsfeld geschickt aus den amtstierärztlichen Stuben  heraus  in eine Etage der Anonymität und der Unangreifbarkeit (?) hinein.
Bezeichnenderweise wollen die "Gutachter" dieser  Kommission  nicht erkannt werden und geben ihre Identität  auch vor Gericht nicht  preis.
Der Autor kennt die meisten dieser "Gutachter".
Es dürfte kein Zweifel sein, dass diese beruflichen Ruheständler von der BUG deshalb  ausgeguckt worden sind, weil sie z.B. mit einer eigenen Praxis  nicht um ihren täglichen Umsatz fürchten müssen, wenn sich ihr Tun herumspricht.

 Die BUG dürfte in Erklärungsnot geraten, wenn gefragt wird, welche besondere und unangreifbare Kompetenz  bei diesen "Gutachtern" liegen soll.
Diese Tierärzte  machen nichts anders als es ihre Amtskollegen vorher: Anmaßung  und Auftragsverhalten bestimmen ihr Tun, unvereinbar mit  allen wissenschaftlichen Grundsätzen.

Neben dem Verfahren  "Hundeeinkassieren" der BUG läuft in Hamburg  das Verfahren "Wesenstest."
Merkwürdigerweise wurde mit dem Zeitpunkt der Einführung der Hundeverordnung der beunruhigten, erstaunten und ratlosen Hundehaltergesellschaft der "Wesentest" präsentiert und von der BUG als probates Mittel zur Früherkennung von „Gut“ und „Böse“ im Hund  gepriesen.
Von Vorgaben der Hundeverordnung und von den Bezirksämtern stranguliert machten sich viele Hundehalter mit  ihren  Hunden auf den Weg zu einem Fachmann bzw. einer Fachfrau. Diese/ r   konnten nach ca. 2 Stunden   "Beurteilung" und gegen Entgegennahme von cirka 400 Euro  schriftlich dartun, dass der oder jene Hund „gut“ sei, also den Wesentest bestanden oder „böse“ sei,  also den Wesentest nicht bestanden hatte.
Wehe den Tieren, die den Wesentest nicht bestanden hatten:
Es folgte entweder ihre  zwangsweise Einziehung oder Maulkorbzwang, Leinenzwang sowieso, 600 Euro Steuern im Jahr, 150 Euro  Anmeldegebühr beim Bezirksamt, Zwangssterilisation.
Wehe denen, die das wirtschaftlich nicht " whoppen" konnten: Zwangsweise Einziehung des Hundes, seine Isolation und Tod waren die Folge. Wer arm war hatte keine Chance seinen Hund zu behalten.

Aus tierärztlicher Sicht,  also nicht nur moralisch oder ethisch, stehen und standen dem  5 Hamburger Tierärzte entgegen:

 Dr, Blöcker, Kauffmann, Koczian, Schrader und Wolf.

 Unzählige Hundehalter suchten diese Tierärzte auf, um sich von ihnen bestätigen zu lassen, dass ihr Hund keiner ist, der behördlicherseits als "Kategoriehund" eingestuft worden war.
Teilweise in Kenntnis der Elterntiere haben diese Tierärzte vielfach entschieden.
Die Ergebnisse haben den Behörden nicht gefallen. Dort ging man so weit, diese Tierärzte vor den Tierhaltern zu verunglimpfen. Sie wurden mit Strafanzeigen wegen angeblicher  "Falschbeurkundung" überschüttet, jedoch ohne Ergebnis für die anzeigende Behörde - bis heute.

 Zwischenzeitig hatte ich mir einfallen lassen, meinen Unmut über die Vorgehensweise der Politiker, der Behörden und mancher Amtstierärzte brieflich an Beteiligte darzutun.  Dabei ließ ich die Präsidentin der Tierärztekammer nicht aus. In kürzester  Zeit nach Einführung der Hundeverordnung beschäftigte sie mehrere angestellte Tierärztinnen, um jenen Wesenstest durchzuführen, der seitens der Behörden gefordert wurde und nach Ansicht  verständiger  Kynologen blanker Unsinn ist, eine  völlig überteuerte Feigenblattlösung darstellt und lt. „Hamburgs  oberstem Tierschützer“   Wolfgang Poggendorf gerade mal bis zur nächsten Ampel reicht."

 Der Wesenstest wurde im Rahmen der  Hundeverordnung  ein angekoppeltes Mordsgeschäft für  einige wenige.

 

 

Unrechtsvereinbarungen

 Eine Verletzung  jeglicher Ehren- und Sittenkodexe liegt vor, wenn nicht nur die Hundeverordnung durchgesetzt,  sondern auch durch den angekoppelten Wesentest  mit fragwürdigen Leistungsinhalten  Reibach gemacht wird, viel zu oft auf Kosten  wenig betuchter Hundehalter.

 In der Politik und in allen Lebensbereichen dieses Landes wäre in ähnlich gelagerten Fällen eine Untersuchungskommission längst tätig geworden.
Wer riesige Gewinne zu Lasten verzweifelter und erpresster Menschen mit fragwürdiger Leistung einfährt, sollte sich nicht wundern, wenn  dieses Verhalten  laute Empörung  hervorruft. Nicht so in Hamburg. Hier herrscht Stille. Mit behördlichem Segen wird Kasse gemacht. Tränen verzweifelter und gedemütigter Ex-Hundehalter machen keinen Lärm.

  

>korrupt, >Korruption

Im Deutschen Wörterbuch von Wahrig ist unter diesem Begriff nachzulesen: bestechlich, moralisch verdorben, abgeleitet aus dem Lateinischen von  currumpere> „ verderben, vernichten“

Der Gesetzgeber hat  in den Paragraphen 331 – 334 des Strafgesetzbuchs Korruption zwar auf  Bestechung und Vorteilsnahme eingegrenzt, deren Kern aber eindeutig als „Unrechtsvereinbarung“ definiert.

 Stellte Theodor Eschenburg noch Anfang der 60er Jahre fest, dank der guten Tradition des deutschen Beamtentums sei Bestechung und  Realkorruption eine verhältnismäßig seltene Erscheinung (Eschenburg 1965, S. 699), so lauten die Befunde heute: „ Korruption zerfrisst den Staat, die Parteien fressen mit“ („Die Zeit, 18.4.2002).  Sie sei inzwischen alltäglich geworden und gehöre zum „business as usual“ (FES 1995, S. 7, 11).  Korruption, lange als Phänomen von Drittwelt- und Schwellenländern verharmlost oder als Ausdruck anderer kultureller Traditionen gutgeheißen, ist spätestens seit den 80er Jahren in gesellschaftlich relevantem Masse auch in unsere Hemisphäre zurückgekehrt.

 Korruption wurde im deutschen Sprachraum, wenn überhaupt, entweder unter dem Aspekt großer politischer Skandale oder kriminalsoziologisch als eine Form abweichenden Verhaltens vor allem in der öffentlichen Verwaltung analysiert, kaum jedoch unter dem Aspekt einer Soziologie der Macht. Geht man von der inzwischen klassischen Definition von Joseph J. Senturia aus, wonach Korruption der Missbrauch öffentlicher Macht für  privaten Gewinn ist, so sind weder die historischen Beispiele des Ämterkaufs im Ancien Régime noch der von den Fuggern organisierte Wahlstimmenkauf zu Gunsten von Karl V. als Korruption zu bezeichnen. Vielmehr waren dies zu ihrer Zeit legale, allgemein anerkannte Praktiken, denen die Merkmale der Unrechtsvereinbarung und der Geheimhaltung fehlten, die heute als konstitutiv für Korruption gelten.
Korruption in den drei verbreitetsten Grundformen der Bestechung, des Amtsmissbrauchs und des Nepotismus ist aus soziologischer Sicht ein Phänomen der Moderne, das erst nach der Trennung von öffentlichem Amt und privatem Profit auftritt.
Unter sozialwissenschaftlichen  Aspekten ist Korruption nicht nur eine Frage der Verletzung von Rechtsnormen, sondern eine Form von sozialem Handeln im Spannungsfeld individueller Interessen, kodifizierter Erwartungshaltungen und gesellschaftlicher Normen.
Die externen Effekte von Korruption als Schädigung der Allgemeinheit sind zwar ökonomisch messbar.  Schwerer wiegen  jedoch die Auswirkungen auf die politische Kultur in der Demokratie, schwerer wiegt auch die schleichende Erosion glaubwürdiger Staatsherrschaft, die gerade solche Demagogen, Populisten und politische Vereinfacher zu nutzen wissen, die- wie etwa Berlusconi- selbst im Trüben fischen.

(Aus Blätter für deutsche und internationale Politik, Korruption und Demokratie von Karin Priester)

 

 

Selbstkritik

Bei aller aus meiner Sicht berechtigter Kritik an der Hamburger Hundeverordnung und dem praktizierten Wesenstest hatte ich die berufsrechtliche Auswirkung meiner Wort nicht ausreichend bedacht.
Die nahezu täglich an mich herangetragenen Auswirkungen der Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung und die Verzweiflung vieler betroffener Familien hatten meinen Blick für etwaige berufsrechtliche Konflikte mit genannten Personen oder Institutionen etwas verstellt. Diese empfanden etliche meiner Äusserungen als ehrverletzend. Der Richter im Hamburgischen Berufsgericht Gramm stellte das von ihnen angestrengte Verfahren gegen mich ein. Berührt von dieser Fairness habe ich dem Tierschutzverein "Tiere in Not" 250.- € überwiesen.
Mit der aus meiner Sicht immer noch berechtigten Kritik an der Hamburger Hundeverordnung und ihrer Durchsetzung sollte natürlich die Ehre betroffener Kollegen nicht verletzt werden. Sie haben im Beisein des Richters Gramm meine Entschuldigung angenommen gleichwohl ich weiterhin die Hamburger Hundeverordnung zum Gegenstand meiner Kritik mache... und es ist notwendig.

Für den selbstlosen Einsatz meines Rechtsanwaltes Michael Rockel ( www.anwalt-rockel.de)
bedanke ich mich nicht nur deshalb, weil er als engagierter Tierfreund erfolgreich unzählige Hunde aus der unsäglichen Gefangenschaft der derzeitigen Hamburger Adminstration befreite, indem er den Unsinn der Rasselisten in Hamburger Gerichten vorführte, sondern weil er auch scharfsinnig und mit Chuzpe die unglaubliche Ignoranz gewisser Politiker mit Hingabe brandmarkte. Mir hat er bislang erfolgreich und nahezu kostenlos eine Massregelung durch Hamburger Gerichte erspart. Die derzeit von der Hamburger Tierärztekammer und der Behörde für Umwelt und Gesundheit aufgestellte Behauptung, ich und vier andere Hamburger Tierärzte hätten "straftatbestandsmässig" bewusst falsche phänotypische Gutachten erstellt, ist völliger Blödsinn und entlarft das Niveau der Denkweise mancher.

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