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zurück zur Übersicht – Hundeverordnung und die Folgen


Knut Mellenthin

Anmerkungen zu Grundlagen und Funktionsweise der Monarchie im HTV

Der Hamburger Tierschutzverein hat sich in den letzten Jahren zu einer One-man-Show entwickelt. Wolfgang Poggendorf vereinigt das Amt des Geschäftsführers de facto mit dem des Vereinsvorsitzenden, obwohl dies laut Vereinssatzung eindeutig unzulässig ist. Die übrigen Mitglieder des Vorstands spielen weder für die Darstellung und Vertretung des HTV gegenüber der Öffentlichkeit noch für die politische Willensbildung des Vereins eine erkennbare Rolle. Der nominelle 1. Vorsitzende Klaus Nahrstedt - ein Mann, der auf persönliche Empfehlung Poggendorfs 1999 auf diesen Posten kooptiert wurde, obwohl er im HTV so gut wie unbekannt war - ist im Verlauf von gut anderthalb Jahren nicht nennenswert in Erscheinung getreten. Sein anscheinend wichtigster, wenn nicht vielleicht sogar einziger Auftritt in dieser Zeit bestand in der Überreichung eines Blumenstraußes an Frau Hiescher vom Katzenhaus zu deren 25-jährigem Jubiläum im Tierheim. („ich & du“ 3/2000, S. 52)

(Anmerkung 1)

Dass der HTV seit Jahren de facto allein von einem Mann repräsentiert wird, der öffentlich damit kokettiert, er sei „ein Machtmensch“ und sogar „machtbesessen“, ist eine Tragödie, die viel mit seiner individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu tun hat. Dennoch muss jede Analyse der jetzigen Situation nicht nur von den persönlichen Ambitionen und Unzulänglichkeiten des amtierenden HTV-Alleinherrschers ausgehen, sondern von dem grundsätzlichen Strukturproblem eines solchen Vereins:

Zweifellos hat in einer Organisation dieser Größenordnung und Bedeutung, die zugleich Betreiber eines mittelständischen Unternehmens in Gestalt des Tierheims ist, der Geschäftsführer a priori eine außerordentlich starke Stellung: Während die Vorstandsmitglieder nur auf drei Jahre gewählt sind, auch während dieser Frist gestürzt werden können und nur ehrenamtlich in ihrer Freizeit tätig sind, übt der Geschäftsführer seine Macht als bezahlte Tätigkeit aus und befindet sich - zumindest wenn er einen entsprechenden Arbeitsvertrag besitzt, was im Falle Poggendorfs nach dessen eigenen Aussagen der Fall ist - praktisch in der unantastbaren Stellung eines Beamten auf Lebenszeit.

Ein weiterer Faktor kommt hinzu: Da die Mitgliederversammlungen nur von 70 bis maximal 220 Menschen besucht werden (bei einer offiziellen Mitgliederzahl des HTV von rund 8.000), stellen die etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims nebst ihren Familienmitgliedern ein dominierendes Stimmenpotential dar. Dieses Potential ist aus Gründen, die sich zwischen persönlicher Loyalität, Gruppenkonsens und Arbeitsplatzangst bewegen, weitgehend an die Person des Geschäftsführers gebunden, der zugleich im Tierheim ihr oberster Chef ist und über ihr berufliches Fortkommen, ihr Gehalt, vielleicht sogar über den Erhalt ihres Arbeitsplatzes entscheidet. Die demokratische Willensbildung im Verein, die ohnehin nur rein theoretisch einmal im Jahr durch die Mitgliederversammlung zur Wirkung kommt, wird also überlagert und tendenziell sogar ausgeschaltet durch Abhängigkeitsstrukturen.

Das a priori - das heißt unabhängig von der Person Poggendorfs - vorhandene strukturelle Ungleichgewicht zugunsten des Geschäftsführers könnte überhaupt nur ausbalanciert werden durch einen Vorstand, der sowohl arbeitsmäßig sehr engagiert als auch politisch sehr selbstbewusst und stark sein müsste. Von all dem kann aber schon seit Jahren nicht die Rede sein.

Die frühere 1. Vorsitzende Frau Spiering, die im April 1999 zurücktrat, war zwar sehr ambitioniert, sich von Poggendorf abzugrenzen und ihre eigene Bedeutung zur Schau zu stellen, brachte für diese Absicht aber weder den nötigen Sachverstand und politischen Durchblick noch den erforderlichen Durchsetzungswillen auf. Weder in der Öffentlichkeit noch auf den Mitgliederversammlungen noch bei der politischen Willensbildung im Verein und der Gestaltung der Vereinszeitschrift „ich & du“ spielte sie eine bemerkenswerte Rolle. Das gilt erst recht für ihre Mitstreiterinnen Frau Burmeister und Frau Roser.

Der seit dem Rücktritt von Frau Spiering amtierende Vorstand besteht mehrheitlich aus Personen, die auf persönliche Empfehlung Poggendorfs zu ihrer Funktionen kamen und die teilweise vorher im HTV praktisch unbekannt gewesen waren. Ausgewählt wurden diese Vorstandsmitglieder von Poggendorf anscheinend in erster Linie nach dem Kriterium ihrer „politischen Zuverlässigkeit“ und ihrer Bereitschaft, sich mit einer Statistenrolle im Hintergrund zu bescheiden. Denn der HTV-Geschäftsführer hat Angst vor Menschen, die neben ihm „zu groß werden“ könnten.

Formal gehört Poggendorf dem Vorstand erst seit November 1998 an. Es ist nicht völlig uninteressant und hat ihn damals sehr verstört, dass er bei der Briefwahl mit 1.843 Stimmen klar hinter Frau Spiering (2.140 Stimmen), knapp sogar hinter der überhaupt nicht profilierten Frau Klinkradt (1.880 Stimmen) und weit abgeschlagen hinter Schatzmeister Manfred Elsen (2.506 Stimmen) lag. Insgesamt beteiligten sich 2571 Mitglieder an der Briefwahl; zur Mitgliederversammlung, auf der das Wahlergebnis verkündet wurde, waren lediglich 73 Mitglieder erschienen.

Erst das 1997 verabschiedete neue Statut öffnete Poggendorf den Weg in den Vorstand, der ihm als Geschäftsführer des Vereins bis dahin verschlossen gewesen war. Frau Spiering hatte durchzusetzen versucht, dass „Mitglieder, die in einem festen Anstellungsverhältnis zum Verein stehen“, also auch der Geschäftsführer, nicht dem Vorstand angehören dürften. In der Gegenposition beschwor Poggendorf scheinheilig das Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims, im Vorstand vertreten zu sein, als ginge es dabei um das Recht irgendeiner „kleinen Tierpflegerin“, an der Führung des HTV beteiligt zu sein, und nicht etwa ganz allein um Poggendorfs eigene Ambitionen. Das von der MV angenommene Statut (§ 15,1) sieht nun die Möglichkeit vor, dass genau ein Angestellter des Vereins dem Vorstand angehören darf. Dass dies Recht in der Praxis ausschließlich dem Geschäftsführer zusteht und dass niemand von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern es überhaupt wagen würde und dürfte, gegen den Chef zu kandidieren, war von vornherein selbstverständlich.

Die Satzung macht in § 15,1 allerdings immer noch eine wesentliche Einschränkung: Kein Angestellter des Vereins darf dem sogenannten Vertretungsvorstand angehören. Dieser Begriff umfasst den 1. und 2. Vorsitzenden sowie den Schatzmeister. Poggendorf ist also per Satzung daran gehindert, die Position des Geschäftsführers auch ganz offiziell mit der des 1. Vorsitzenden zu vereinigen. Dass er indes in der Praxis längst schon diese Doppelfunktion ausübt, ist der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben, zumal Poggendorf sich auch gar keine Zurückhaltung auferlegt, den wahren Sachverhalt zu verschleiern. Seit etlichen Jahren - schon in der „Ära Spiering“, als er dem Vorstand noch gar nicht angehörte - war es überwiegend Poggendorf, der auf den Mitgliederversammlungen den Geschäftsbericht des Vorstands vortrug, die Mitgliederversammlungen leitete und selbst nach Belieben ohne Beachtung der Rednerliste das Wort ergriff. Der ursprüngliche Entwurf zur neuen Satzung enthielt zur Sanktionierung dieser Praxis sogar die Formulierung: „Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sind beide verhindert, leitet das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied die Mitgliederversammlung. Sie können die Leitung der Versammlung einem Dritten übertragen.“ - Allerdings lehnte die MV 1997, die über die neue Satzung zu entscheiden hatte, diesen allzu deutlich auf Poggendorfs Bedürfnisse zugeschnittenen Passus ab, nachdem Kritiker es als Armutszeugnis bezeichnet hatten, wenn der 1. oder 2. Vorsitzende nicht in der Lage wären, selbst die Versammlung zu leiten.

Durch die Hintertür hat sich Poggendorf inzwischen im Widerspruch zu § 15,1 der Satzung auch offiziell die Funktion des Vereinsvorsitzenden verschafft: Laut einstimmigem Vorstandsbeschluss vom 17. Februar dieses Jahres ist er nämlich 1. Vorsitzender des Hamburger Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes. Dieser Landesverband hat allerdings kein eigenes Statut, keinen eigenen Vorstand, er hält auch keine eigenen Mitgliederversammlungen ab, er existiert praktisch überhaupt nicht eigenständig: Der HTV und der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes sind schlichtweg total identisch. Somit gilt für den Landesverband selbstverständlich die Satzung des HTV, und eben diese schließt die Doppelfunktion von Geschäftsführer und Vereinsvorsitzendem eindeutig aus. Bis heute hat sich aber an diesem Widerspruch anscheinend noch niemand gestört. Eine Anfrage beim Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, blieb unbeantwortet.

Außerdem tritt Poggendorf seit kurzem – meines Wissens erstmalig am Tag nach der Mitgliederversammlung im November 2000 – unter der Bezeichnung „Sprecher des Vorstands“ öffentlich auf. Für ein solches Amt gibt es in der HTV-Satzung keine Grundlage; es kommt dort schlichtweg nicht vor. De facto handelt es sich um eine für Poggendorf maßgeschneidert geschaffene neue Funktion, die hinsichtlich der damit verbundenen politischen Gestaltungsmacht in der Öffentlichkeit einer Funktion im Vertretungsvorstand zumindest gleichkommt, tatsächlich aber sie nach Lage der Dinge bei weitem übertrifft. Mit anderen Worten: Poggendorf als vom Verein bezahlter Geschäftsführer dürfte nach § 15,1 der HTV-Satzung dieses neu geschaffene Amt auf gar keinen Fall innehaben.

Die im Herbst 1997 von der Mitgliederversammlung verabschiedete Satzung beschreibt die Aufgaben des Vorstands so lapidar und inhaltslos wie überhaupt nur möglich mit einem einzigen Satz: „Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Führung des Vereines.“ (§ 14, 1) Sie relativiert diese sehr schwächliche Beschreibung außerdem durch die Maßgabe: Der Vorstand „erteilt dem Geschäftsführer die Vollmachten, die zur Erledigung der täglichen Geschäfte des Vereines und des Tierheims erforderlich sind“. (§ 17,1) Diese Bestimmung hätte, angemessen interpretiert und bei Vorhandensein eines starken Vorstands, selbstverständlich durchaus ihre Notwendigkeit und Berechtigung in der alltäglichen Arbeit - sofern sie ergänzt würde durch eine klare Bestimmung im Statut, dass der Vorstand die Richtlinien der Arbeit des Geschäftsführers bestimmt und dass der Geschäftsführer an die Anweisungen und Beschlüsse des Vorstands gebunden ist. Eine solche Aussage ist aber im Statut nicht zu finden. In der Praxis des HTV sieht es schon seit Jahren so aus, dass ausschließlich der Geschäftsführer sämtliche Angelegenheiten des Vereins wahrnimmt. Sei es nun das Auftreten in den Medien, die Verhandlungen und Vertragsabschlüsse mit Behörden, die offizielle Repräsentation des Vereins bei politischen Besuchen im Tierheim, die Gestaltung der Vereinszeitung oder die Ausarbeitung des Geschäftsberichts des Vorstands für die Mitgliederversammlung. Das war im Grundsatz auch in der Zeit nicht anders, als Frau Spiering 1. Vorsitzende war.

Es ist gegenüber den Mitgliedern des HTV niemals offengelegt worden, welche Vollmachten im Einzelnen der Vorstand dem Geschäftsführer erteilt hat, welche Bereiche diese Ermächtigungen abdecken, wie weit sie gehen und über welche theoretischen Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Vorstand überhaupt noch verfügt. Angeblich – nach seinen eigenen Erzählungen! - hat Poggendorf noch in der „Ära Spiering“ mit dem Vorstand einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, der ihn nicht nur praktisch unkündbar auf Lebenszeit macht, sondern mit dem der Vorstand auch wesentliche politische Führungsaufgaben, die in demokratisch strukturierten Vereinen dem Vorstand obliegen würden, an den Geschäftsführer abgetreten hat. Es wäre, falls dies zutrifft, eine interessante Frage, ob dieser Arbeitsvertrag überhaupt den rechtlichen Anforderungen standhält, da er die innere Demokratie im Verein teilweise außer Kraft zu setzen scheint. Auch wäre zu klären, ob der damalige Vorstand (also, um es nochmals zu betonen, wesentlich Frau Spiering!) überhaupt berechtigt war, einen Vertrag abzuschließen, der auch künftige Vorstände de facto daran hindert, die satzungsgemäße, nach deutschem Vereinsrecht natürliche Führung des Vereins tatsächlich auszuüben. Voraussetzung zur Klärung dieser Fragen wäre selbstverständlich die Offenlegung des Arbeitsvertrags zwischen dem Verein und Wolfgang Poggendorf, soweit dieser Vertrag Fragen der demokratischen Strukturen des Vereins und der Einhaltung der Satzung berührt.

Beispielsweise hat sich der Geschäftsführer offensichtlich - wie ich aus mehrjähriger Arbeit als Redakteur der Zeitschrift weiß - und nach seinen eigenen Angaben das Recht gesichert, allein über Inhalt, Gestaltung und politische „Linie“ der Vereinszeitschrift „ich & du“ zu entscheiden, deren verantwortlicher Redakteur er laut Impressum ist. Seit Amtieren des Vorstands in der neuen Zusammensetzung nach dem Rücktritt von Frau Spiering vor gut anderthalb Jahren ist von keinem Vorstandsmitglied außer Poggendorf auch nur ein einziger Artikel in der Vereinszeitschrift erschienen. Auch in den Jahren zuvor gab es genau einen einzigen Artikel von Frau Spiering. Sie hatte zwar ein gewisses Veto-Recht gegen einzelne Artikel oder Formulierungen, aber keinerlei aktiven Einfluss auf den Inhalt der Zeitschrift. Sie hat übrigens nach meinen Kenntnissen aus der redaktionellen Arbeit an der „ich & du“ auch niemals versucht, einen über das gelegentliche Vetorecht hinausgehenden Einfluss zu erlangen.

Zwar wird im Impressum der „ich & du“ als Herausgeber der Verein genannt, und es erscheint dort neben dem Geschäftsführer auch der Vorstand. Aber in der 1997 beschlossenen Satzung des HTV wird die Vereinszeitschrift mit keinem Wort erwähnt. Allerdings sagt der normale Menschenverstand, dass die Produktion einer Zeitschrift, die vier Mal im Jahr erscheint und einen ganz hohen Stellenwert für die authentische Selbstdarstellung des Vereins hat, nicht zu den „täglichen Geschäften des Vereines“ im Sinne von § 17,1 der Satzung gehört und dass es absolut keinen plausiblen Grund gibt, diese Aufgabe mit den darin enthaltenen erheblichen Einflussmöglichkeiten ausschließlich dem Geschäftsführer zu überlassen.

(Anmerkung 2)

An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass die heutige Situation nicht nur dem übersteigerten Machttrieb des Geschäftsführers, sondern auch der umfassenden Trägheit und Feigheit der übrigen Vorstandsmitglieder zuzuschreiben ist.

Wolfgang Poggendorf die ganze Arbeit zu überlassen, ist für seine Vorstandskollegen eben auch sehr bequem. Zu der Verfestigung der Monarchie im HTV gehört nicht nur ein extrem ambitionierter Geschäftsführer, sondern auch Menschen, die sich zwar aus irgendwelchen Motiven in den Vorstand wählen lassen, aber nicht die Absicht und Bereitschaft haben, die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten gegenüber den Mitgliedern wahrzunehmen. Dass es ihnen teilweise auch an der Befähigung dazu fehlt, kommt hinzu und ist kein Entschuldigungsgrund: Wer die umfassenden Führungsaufgaben eines Vorstandsmitglieds nicht wahrnehmen kann oder sich dies nicht zutraut, sollte gar nicht erst kandidieren.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung werden im Statut zwar ausführlich, aber rein formalistisch beschrieben: Beschlussfassung über den Geschäftsbericht, über den Bericht des Rechnungsprüfers, den Jahresabschluss, ferner die Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer, Satzungsänderungen sowie letzten Endes die Entscheidung über eine Auflösung des Vereins. Nicht enthalten ist im Statut als Aufgabe der MV aber die Diskussion und Beschlussfassung über die Politik des Vereins und damit über die grundsätzlichen Vorgaben sowohl für den Vorstand wie auch für den Geschäftsführer. Diese Lücke ist nicht etwa einem Versehen geschuldet, sondern entspricht den Absichten und der langjährigen Praxis des Geschäftsführers: Auf den Mitgliederversammlungen findet keine Diskussion über die praktische und politische Tätigkeit und Strategie des Vereins statt, sondern es werden allenfalls, wenn unvermeidlich, persönliche Querelen wie der Rücktritt von Frau Spiering auf niedrigstem Niveau abgehakt.

Die Möglichkeiten, auf der einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung korrigierend in die Politik des Vorstands und insbesondere des Geschäftsführers einzugreifen, sind kaum größer als Null. Denn laut § 19,4 der Satzung können Beschlüsse auf der MV nur über die Gegenstände der Tagesordnung gefasst werden. Das heißt zum Beispiel, um auf der Mitgliederversammlung einen Beschluss gegen Poggendorfs „Kampfhund“-Politik herbeizuführen, müsste dieser Punkt erst einmal auf der Tagesordnung stehen. Die Festlegung der Tagesordnung aber ist laut Satzung praktisch ausschließlich Sache des Vorstands. Es gibt lediglich eine theoretische Möglichkeit, auch von Mitgliederseite die Behandlung eines Tagesordnungspunkts zu erreichen: „Wenn mindestens 1 Prozent der Mitglieder des Vereins in einer von ihnen unterschriebenen Eingabe unter Anführung des Zweckes und der Gründe die Beschlußfassung über bestimmte, zur Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gehörende Gegenstände spätestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung verlangen, müssen diese auf die Tagesordnung gesetzt werden.“ (§ 19,3 der Satzung)

1 Prozent sind bei einem buchmäßigen Mitgliederstand von rund 8.000 immerhin 80 Personen. Wer aber kennt so viele Mitglieder persönlich mit Adresse, um sie ansprechen zu können? Man muss zudem bedenken, dass eine Mitgliederversammlung mit nur 73 stimmberechtigten Teilnehmern (1998) - davon schätzungsweise die Hälfte zum Gehorsam verdonnerte Angestellte Poggendorfs und deren Familienangehörige - etwa im Durchschnitt liegt und dass nur zu ganz besonderen Anlässen (Neufassung der Satzung 1997; Rücktritt von Frau Spiering 1999) mehr als 200 stimmberechtigte Mitglieder zur MV kamen. Im Übrigen sieht die Satzung noch nicht einmal eine Mindestzahl anwesender Mitglieder für die Beschlussfähigkeit einer MV vor. Umso weniger ist die fast unüberwindliche 1-Prozent-Klausel zu rechtfertigen, mit der praktisch die Souveränität der MV über ihre eigene Tagesordnung verhindert wird. Übrigens war im ursprünglichen Satzungs-Entwurf sogar eine 3-Prozent-Klausel vorgesehen; das wurde aufgrund von Kritiken aus der MV dann abgeschwächt.

In jeder demokratischen Organisation ist die Mitgliederversammlung selbstverständlich das höchste Diskussions- und Beschluss-Organ. Eine entsprechende Festlegung fehlt jedoch, offenbar ganz bewusst, im Statut des HTV. Der von Poggendorf für sein persönliches Machtstreben instrumentalisierte Vorstand macht sich nicht einmal die Mühe, seine Verachtung für die Mitgliederversammlung zu verbergen. Das soll am folgenden Beispiel gezeigt werden: Aufgrund von Vorwürfen gegen Poggendorf auf der MV am 6. November 1999 beschloss der Vorstand den Ausschluss von Karin Roser - bekanntermaßen der Gruppe um Frau Spiering zugehörig - aus dem Hamburger Tierschutzverein. Der Sachverhalt, um den es bei diesen Vorwürfen ging - es fällt schwer, einer der beiden streitenden Seiten Recht zu geben, beide hatten wohl Unrecht - kann hier getrost außer acht gelassen werden. Denn der Vorstand stellt sich ausdrücklich auf den Standpunkt, dass unabhängig vom Wahrheitsgehalt ihrer Vorwürfe Frau Roser keinesfalls das Recht gehabt hätte, sie auf der MV vorzutragen. Im Erwiderungsschreiben an das Amtsgericht Hamburg auf die Klage von Frau Roser (14.3.2000) ließ der Vorstand von seinen Anwälten erklären:

„Unabhängig vom Inhalt und vom Wahrheitsgehalt des von der Klägerin erhobenen Vorwurfes würde aber auch allein der Umstand, dass sie ihn öffentlich erhoben hat, den Beschluss über ihren Ausschluss rechtfertigen. Als Vereinsmitglied muss sie sich zwischen den sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Loyalitätspflichten gegenüber dem Verein und dem ihr ansonsten unbenommenem Recht der freien Meinungsäußerung entscheiden: Als Mitglied hat sie alles zu unterlassen, was dem Vereinszweck schaden kann.
Die Klägerin war bereits mehrfach im Laufe des letzten Jahres darauf aufmerksam gemacht worden,
dass der Beklagte nicht bereit sein würde, Kritik über Vereinsinterna mit einem Mitglied in öffentlicher Auseinandersetzung abzuhandeln; dazu ist er nicht verpflichtet. Wenn die Klägerin sich daran jedoch nicht halten will, hat der Beklagte das Recht, sie aus dem Kreis seiner Mitglieder auszuschließen.“

Bemerkenswert ist an dieser Argumentation zum einen, dass Kritik an der Person Poggendorfs und dessen ganz persönlichem Handeln mit Hinweis auf die „Loyalitätspflichten gegenüber dem Verein“ verhindert werden soll. Das deutet auf Verlust des Realitätsbezugs hin, denn selbstverständlich mag Herr Poggendorf vieles sein und sogar noch werden können, aber keinesfalls ist er als Person identisch mit dem HTV. Zweitens sticht die hier ausdrücklich und unmissverständlich formulierte Weigerung des Vorstands ins Auge, sich auf der Mitgliederversammlung (denn nichts anderes ist im konkreten Fall der Ausschlussbegründung gegen Frau Roser mit der „öffentlichen Auseinandersetzung“ gemeint!) der Kritik durch Mitglieder zu stellen.

Der Vorstand des HTV scheint Probleme mit den Spielregeln einer demokratischen Gesellschaft zu haben: Selbstverständlich ist die Mitgliederversammlung genau das richtige (und innerhalb des Vereins auch das einzige) Forum, um Kritik an der Vereinsführung den Mitgliedern vorzutragen und zur Diskussion zu stellen, wobei diese Kritik selbstverständlich sachlich, wahrheitsgemäß und nicht persönlich beleidigend sein sollte. Und was das ohnehin sehr schwache, gern missbrauchte Argument angeht, Kritik dürfe nicht „öffentlich“ geübt werden, so müsste man nötigenfalls lieber die Öffentlichkeit, d.h. die Journalisten, von Teilen der MV ausschließen, statt die Redefreiheit einzuschränken und die demokratische Funktion der Mitgliederversammlung als höchstes Beschlussgremium des Vereins außer Kraft zu setzen. (Denn das souveräne Recht der MV, Beschlüsse zu fassen, setzt das Recht der freien Diskussion selbstverständlich voraus, und der Vorstand ist ebenso selbstverständlich auch verpflichtet, sich auf Mitgliederversammlungen der Kritik zu stellen.)

Zur Frage der vom HTV-Vorstand behaupteten Unzulässigkeit von „öffentlicher“ Kritik ist ein weiterer Rechtsstreit zwischen Frau Roser und dem Vorstand erwähnenswert, auf den auch in den oben zitierten Sätzen aus dem Anwaltsschreiben vom 14.3.2000 angespielt wird: Frau Roser hatte sich auf einem Treffen ehrenamtlicher MitarbeiterInnen des HTV (also noch nicht einmal öffentlich!) im April 1999 kritisch darüber geäußert, dass während der ersten Amtszeit Poggendorfs als Geschäftsführer (etwa 1989 bis 1991; der genaue Zeitraum wäre noch festzustellen) im Tierheim Hunderte von Hunden und Katzen getötet wurden. Unter anderem erwähnte sie, dass 1989 nachgewiesenermaßen 1.477 Katzen und 234 Hunde im Tierheim Süderstraße getötet worden seien. Diese Zahl ergibt sich nach ihrer eigenen Berechnung aus den von den Tierärzten Monat für Monat erstellten Listen über Neuaufnahmen, Vermittlungen, natürliche Todesfälle, Tötungen u.a. Von der Existenz dieser Listen konnte ich mich selbst überzeugen. Die Gesamtrechnung für 1989 habe ich nicht überprüft und kann zu dieser Zahl nicht Stellung nehmen. Die von Frau Roser genannten Zahlen erscheinen mir aber angesichts der Monatslisten, die ich gesehen habe, realistisch.


Der Vorgang als solcher – soweit es die Tötung von Katzen angeht – wurde sogar öffentlich durch Aussagen von Heimtierarzt Dr. Neitzel - zitiert im Hamburger Abendblatt vom 8. April 1999 - bestätigt, der dafür laut HA Frau Spiering persönlich verantwortlich machte, die zur Zeit der Massentötungen zwar dem Vorstand angehört hatte, aber nicht als Vorsitzende.

Der Vorstand forderte Frau Roser nach ihren Äußerungen auf dem Treffen der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen auf, ihre Behauptung über die massenhafte Tötung von Hunden und Katzen nicht zu wiederholen. Der Vorstand ließ in seinen Anwaltsschreiben erklären, ihm sei von solchen Tötungen nichts bekannt. Außerdem aber wäre die Aussage von Frau Roser auf jeden Fall „vereinsschädigend“, selbst dann, wenn sie richtig wäre.

Da Frau Roser die geforderte Unterlassungserklärung verweigerte, „bestrafte“ sie der Vorstand schließlich, indem er ihr verbot, weiter als ehrenamtliche Mitarbeiterin des Vereins bei der Überprüfung vermittelter Tiere tätig zu sein.

(Anmerkung 3)

Die hier durch die Anwälte des HTV verkündete Weltanschauung des Vorstands und insbesondere des Geschäftsführers – über Missstände und tierschutzwidrige Handlungen im Tierheim darf nicht gesprochen werden - passt nicht in das Umfeld einer demokratischen Gesellschaft, sie entstammt vergangenen Zeiten. Zur Würdigung dieses Sachverhalts muss man sich vergegenwärtigen, dass der Tierschutzverein nicht ein privater Club ist, in dem man sich Urlaubsfilme vorführt, der gemeinsamen Freude an bestimmten Hunderassen frönt oder Lampionfeste im Schrebergarten veranstaltet. Sondern der HTV agiert, gerade auch aufgrund der großen Medien-Freudigkeit des Geschäftsführers, ständig in der Öffentlichkeit. Er ist also in dieser Beziehung eher einer politischen Partei als einem Freizeitclub vergleichbar. Und selbstverständlich geht ein Vorwurf wie die gegen das Tierschutzgesetz verstoßende Tötung hunderter von Hunden und Katzen im HTV-Tierheim die Öffentlichkeit durchaus etwas an. Sie hat, falls an diesem Vorwurf wirklich etwas dran sein sollte, das Recht, die Wahrheit zu erfahren, selbst wenn diese Wahrheit unvorteilhaft für den Verein wäre.

In diesen Zusammenhang gehört auch mein eigener Ausschluss aus dem HTV, der mir am 23.12.2000 mitgeteilt wurde, nachdem mir mit Datum 20.10.2000 von den Anwälten des HTV eine in der Satzung überhaupt nicht vorgesehene „Abmahnung“ erteilt worden war, woraus sich ein umfangreicher Schriftwechsel ergab. Im wesentlichen wurde mir mein Artikel „Wer mit dem Teufel aus einer Schüssel essen will, muss einen sehr langen Löffel haben“ vorgehalten, der auf der Internet-Seite des Vereins gegen die Diskriminierung von Hund und Halter sowie im Buch des Kynos-Verlags „Die große Kampfhundlüge“ veröffentlicht ist. Ich argumentierte in diesem Schriftwechsel im Wesentlichen, dass die mir vorgeworfenen Textstellen beweisbare Tatsachenbehauptungen seien, worauf der Vorstand jedoch mit keinem Wort einging.

Daraufhin schrieb ich dem Vorstand am 11.12.2000: „Es dürfte Ihnen auch sehr schwer fallen, mich sachlich zu widerlegen, wenn ich feststelle:


Anwalt Reclam, der sowohl den HTV als auch den Privatmann Poggendorf juristisch vertritt, antwortete mit Datum 12.12.2000, ohne eine einzige meiner Aussagen zu bestreiten:

- „Sie verkennen offenbar, daß es nicht darum geht, ob Ihre öffentlich verbreiteten Behauptungen wahr sind oder nicht, sondern allein darum, daß Sie als Mitglied des Vereines alles zu unterlassen haben, was dem Verein schaden kann. Jedes Vereinsmitglied muß für sich selbst die Abwägung zwischen seinen Pflichten als Vereinsmitglied und seinen allgemeinen Rechten, und zwar auch den Grundrechten wie z.B. demjenigen der freien Meinungsäußerung, treffen, die – wie auch Ihr Fall wieder zeigt – durchaus miteinander kollidieren können.“


Als letztes Relikt von demokratischer Diskussion und Kontrolle ist die Mitgliederversammlung für den Geschäftsführer im Grunde ein Störfaktor, der eliminiert werden sollte. Im internen Gespräch tut er schon mal die Absicht kund, den Verein völlig vom Tierheim abzukoppeln, damit wenigstens dort ihm garantiert niemand mehr hineinreden kann. Mit zunehmender Verfestigung seiner Machtstellung wird Poggendorf auch kühner und offener bei der öffentlichen Äußerung seiner wahren Ansichten über die Mitgliedschaft des HTV. Deborah Knür von der „Welt“ lieferte genau rechtzeitig zur MV im November 1999 ein Stück reinster Hofberichterstattung ab, als dessen Vorlage offenbar ein ausführliches Gespräch mit Poggendorf gedient hatte. (WELT, 6.11.99) Frau Knür – die sich übrigens inzwischen auch als fanatische Befürworterin der Hundeverordnung profiliert hat - zitierte dort die Äußerungen des Geschäftsführers folgendermaßen: „‘Wir leben von den Spenden und von den Erbschaften’, bekennt er, dem vornehmlich die alten Damen wohlgesonnen sind. Die Vereinsbeiträge spielten kaum eine Rolle, sagt Poggendorf, der am liebsten den Mitgliedern (8000 hat der Verein derzeit) ein Scheckbuch in die Hand drücken möchte, ‘wenn sie glauben, den Mund aufreißen zu können, nur weil sie 50 Mark bezahlen’.“

Nicht ganz so direkt und beleidigend, aber im Grunde auf derselben Linie erklärte Poggendorf dann in seinem Geschäftsbericht an die Mitgliederversammlung: „Die Ziele, die wir uns zur Verbesserung des Tierschutzes gesteckt haben, können auch künftig nur erfüllt werden durch Spenden und Nachlässe. Die Mitgliedsbeiträge, die oft in den Vordergrund gerückt werden, bei der Unterhaltung des Tierheims nur eine untergeordnete Rolle. Bei rund 8.000 Mitgliedern betragen die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen ca. DM 400.000.- Von diesem Betrag ist die Kontenpflege durch die Mitgliedsabteilung und die Buchhaltung zu finanzieren, ebenso die Kosten der Vereinszeitschrift, so dass letztendlich von den Mitgliedsbeiträgen ein Betrag von DM 250.000.- zur Verfügung steht. Zum Vergleich: Unser Jahresetat beträgt ca. 10 Mio. DM. Die reinen Personalkosten betragen ca. 4,5 Mio. DM. Somit würden die verbleibenden DM 250.000.- aus den Mitgliedsbeiträgen gerade einmal für 14 Tage reichen.“ („ich & du 4/1999)

Das wirft natürlich aus Sicht des Geschäftsführers die Frage auf, wozu man überhaupt noch die Mitglieder braucht. Zumindest aber ist klar, dass Menschen, die nur ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen und vielleicht darüber hinaus noch armselige 100 oder 200 Mark im Jahr spenden, aus Poggendorfs Sicht eigentlich gar kein Recht haben, über die Politik des Vereins mitreden zu wollen. Diese nur aufs große Geld fixierte Sichtweise übersieht, dass man den Wert und Einsatz von 8.000 Mitgliedern für den Tierschutz nicht in erster Linie nach den Mitgliedsbeiträgen taxieren darf. Was wäre denn der Verein ohne die Mitglieder, die für den Tierschutz, das Tierheim und den HTV nach außen werben, ohne die vielen ehrenamtlichen Arbeitsstunden? Außerdem sind Poggendorfs Äußerungen und seine Einstellung kalt, herzlos und beleidigend gegenüber vielen Menschen, für die beispielsweise 50 Mark ein sehr viel größeres persönliches Opfer bedeuten als ein Tausender für den Geschäftsführer. Denken wir beispielsweise auch an die Kinder: Immer wieder kommen Gruppen, vor allem Mädchen, ins Tierheim, um Beträge zwischen 50 und 300 Mark abzugeben, die sie selbst gesammelt haben. Nur „Peanuts“ für den Geschäftsführer, für den anscheinend mit zunehmendem Machtrausch nur noch Multimillionärinnen mit mehreren Pelzmänteln im Kleiderschrank zählen?

Als Tierschutzverein ist der HTV trotz nominell 8.000 Mitgliedern und einem Vermögen von rund 30 Millionen Mark außerhalb seines Tierheims und abgesehen von den unüberschaubar zahlreichen, von niemand beauftragten oder kontrollierten Solo-Aktivitäten Poggendorfs praktisch nicht existent. Die wenigen Aktionen, die im Laufe der letzten Jahre unternommen wurden, dienten in erster Linie momentanen taktischen Zielen Poggendorfs, beispielsweise zur kurzfristigen Verbesserung der politischen Bilanz beim Dachverband, dem Deutschen Tierschutzbund, oder um im Geschäftsbericht an die MV ein paar Punkte aufzählen zu können. Die wenigen Aktionen wurden praktisch ausschließlich von Angestellten des Tierheims und einigen Ehrenamtlichen getragen. Nicht einmal die Mitgliedschaft des HTV, geschweige denn Kreise darüber hinaus wurden informiert und mobilisiert.

In keinem einzigen Fall hat Poggendorf zugelassen, dass sich aus einer Einzelaktion eine kontinuierliche Arbeit im Verein zu bestimmten Tierschutzthemen entwickelte. Im Gegenteil wusste er Ansätze zu einer systematischeren Tätigkeit immer wieder hinzuhalten und letztlich zu unterbinden. Poggendorf misstraut jeder politischen Eigeninitiative im Verein grundsätzlich, nach dem Motto: Nur passive Mitglieder sind wirklich bequeme Mitglieder, und nur ein Verein ohne eine lebendige Mitgliederkultur ist beliebig manipulierbar. So wird man es vielleicht nicht zuletzt auch als Poggendorfs „Verdienst“ ansehen müssen, dass eine sehr lebendige Schülerinnengruppe im HTV recht schnell wieder von der Bildfläche verschwand und dass das vor einiger Zeit vom Vorstand vor den Mitgliedern abgegebene Versprechen, im darauffolgenden Jahr eine Jugendorganisation des HTV zu gründen, nicht eingelöst wurde, ohne dass darüber auch nur ein einziges Wort verloren wurde.


Was tun?

1.) Ohne Aktivierung einer größeren Zahl von HTV-Mitgliedern ist dauerhaft keine Veränderung zu erreichen. Um etwas bewirken zu können, müssten neue Vorstandsmitglieder sich auf eine lebendige, eigeninitiative Basis und auf ein vernünftiges Aktionsprogramm stützen können. Eine Negativ-Koalition der teilweise ziemlich fragwürdigen bisherigen „Opposition“ (Frau Spiering, Frau Roser usw.) reicht dazu keinesfalls aus, sondern würde eher zum Schuss, der nach hinten losgeht.

2.) Wichtig ist der Respekt vor der zentralen Stellung des Tierheims für die Tierschutzarbeit des HTV. Ein Neubeginn ohne oder gegen die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims wäre höchstwahrscheinlich aussichtslos, auf jeden Fall aber völlig kontraproduktiv. Unqualifizierte Einmischung in die Arbeit des Tierheims und ebenso unqualifizierte Kritik an den Investitionen im Tierheim, wie sie in den letzten Jahren das Bild der desolaten „Opposition“ im Verein bestimmten, sind nur geeignet, Poggendorf in die Hände zu arbeiten.

3.) Eine Mitarbeit im Vorstand ist sinnlos, solange keine offizielle, rechtlich „wasserdichte“ Neubestimmung des Verhältnisses zwischen dem Vorstand und dem Geschäftsführer erfolgt. Solange Poggendorf in diesem Amt festsitzt, ist bei der jetzigen Lage der Dinge gegen ihn wenig auszurichten. Es wäre im Gegenteil zu befürchten, dass einzelne oppositionelle Vorstandsmitglieder von ihm zum Narren gehalten würden, systematisch von wichtigen Vorgängen ferngehalten würden und schließlich resignieren. Sofort-Forderung muss deshalb die Offenlegung des Arbeitsvertrags zwischen dem Verein und dem Geschäftsführer sein. Darüber hinaus ist eine Satzungsänderung anzustreben, durch die festgeschrieben wird, dass der Vorstand gegenüber dem Geschäftsführer weisungsbefugt ist und die Richtlinien für dessen Arbeit bestimmt. Längerfristig sind die bisherigen Funktionen des Geschäftsführers auf die eines Betriebsführers für das Tierheim zu beschränken. Wieweit dies gegenüber Poggendorf aber überhaupt arbeitsrechtlich möglich wäre, müsste noch geprüft werden.

Knut Mellenthin



Anmerkungen

1) Die auf der MV 1999 gestellte Frage nach der Zulässigkeit der Aufnahme von Herrn Nahrstedt und auch von Frau Dr. Kimpfel-Neumaier in den Vorstand wurde ausweichend beantwortet. Die Vereinssatzung besagt dazu (§ 15): „Vorstandsmitglied kann werden, wer mindestens 30 Monate persönliches Mitglied des Vereines ist oder besondere und vom Vorstand mehrheitlich festzustellende Verdienste und/oder Fähigkeiten aufweist.“ - Es wurde auf der MV nicht erklärt, seit wann die beiden neuen Vorstandsmitglieder dem HTV angehören, bzw. aufgrund welcher „besonderen Verdienste“ und/oder „Fähigkeiten“ die 30-Monatsfrist für sie nicht zu gelten braucht.
Ob der § 15, der ausdrücklich eine einseitige Privilegierung für Parteigänger der amtierenden Vorstandsmehrheit vorsieht – da über das Vorliegen „besonderer Verdienste oder Fähigkeiten“ ausschließlich der Vorstand entscheidet -, rechtsstaatlichen Kriterien wirklich standhält, ist eine der zahlreichen juristischen Fragen, die hinsichtlich der HTV-Satzung gründlich überprüft werden müssten. Fragwürdig ist zum Beispiel auch, dass die Satzung gegen einen Ausschluss aus dem Verein - über den allein der Vorstand entscheidet - absolut keine Kontroll- und Berufungsmöglichkeit (insbesondere durch die Mitgliederversammlung) vorsieht.

2) In einem Brief des HTV-Vorstands vom 25. September 2000 an ein Mitglied (Frau Dobbertin) , die einige kritische Frage zu den Vereinsstrukturen gestellt hatte, werden die wirklichen Machtverhältnisse mit schamloser Offenheit dargestellt: „(...) möchten wir allerdings darauf hinweisen, dass Ihre Ansicht, der 1. Vorsitzende und nicht der Geschäftsführer sei für den Verein verantwortlich, nicht zutreffend ist.
Zwar obliegt nach § 14 der Satzung dem Vorstand die eigenverantwortliche Führung des Vereines - § 17 sieht jedoch vor, dass der Vorstand einen Geschäftsführer einstellt und ihm die Vollmachten erteilt, ‘die zur Erledigung der täglichen Geschäfte des Vereines und des Tierheims erforderlich sind’. Anders als durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer sind die ‘täglichen Geschäfte’ nicht zu bewältigen - selbst ein noch so engagierter Vorstand aus ehrenamtlichen Mitgliedern ist allein aus zeitlichen Gründen dazu nicht in der Lage. Auch wenn also - insoweit haben Sie recht - nach außen hin der Vorstand die Verantwortung trägt, liegt sie intern beim Geschäftsführer, Herrn Poggendorf, der seine Aufgaben grundsätzlich in Übereinstimmung mit den übrigen Vorstandsmitgliedern wahrnimmt und auch für eine Klärung grundsätzlicher Fragen im Vorstand sorgt, wenn das die Erfüllung seiner Aufgaben verlangt. (...)Selbstverständlich stehen die übrigen Mitglieder des Vorstandes hinter dem Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Wolfgang Poggendorf und unterstützen ihn entsprechend ihren Kräften und Möglichkeiten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.“


Das spricht für sich selbst: der Vorstand führt nicht den Verein, sondern „unterstützt“ Wolfgang Poggendorf. Nicht der ehrenamtliche Vorstand gibt dem besoldeten Geschäftsführer die Grundlinien seiner Arbeit vor, sondern der Geschäftsführer „sorgt für die Klärung grundsätzlicher Fragen im Vorstand“. Verwirrend ist lediglich die Aussage, der Vorstand trage „nach außen“ die Verantwortung, denn gerade „nach außen“ wird der Verein ja ausschließlich durch Poggendorf repräsentiert. Die Begriffe „nach außen“ und „intern“ muss man anscheinend so übersetzen: Offiziell trägt der Vorstand die Verantwortung, in Wirklichkeit aber liegt sie bei Poggendorf.

(Geschrieben im Jahr 2001, vermutlich im Frühjahr)


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