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Gute Bilanz nur für eine Minderheit

Schwarz-Gelb Nach der Hälfte der Amtsperiode schreibt sich die Bundesregierung Erfolge zu, die es gar nicht gegeben hat


Von Christoph Butterwegge


Nie fiel die Zwischenbilanz einer Bundesregierung nach zwei Jahren ähnlich dürftig und für ihre Wähler enttäuschend aus wie bei dieser. In einer unter dem Titel Fortschritte für Deutschland veröffentlichten Broschüre und in teuren Zeitungsannoncen mit Auszügen daraus schreibt Bundeskanzlerin Angela Merkel gleichwohl, ihre Halbzeitbilanz könne „sich sehen lassen“. Dabei verweist sie auf das überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum. Weiter behauptet sie, der Aufschwung komme bei „den Menschen“ an.

In Wirklichkeit zeichnet sich längst eine neue Bankenkrise ab, droht bereits der nächste Konjunktureinbruch. Neben den Börsen boomen die Schuldnerberatungsstellen und Lebensmitteltafeln. Die konjunkturelle Erholung war ein Aufschwung für Aktionäre, nicht für Langzeitarbeitslose, Ältere und Behinderte ohne Beschäftigung, deren Zahl heute höher ist als vor der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Dass die Bundesregierung nicht zwischen sozialen Klassen, Schichten und Gruppen differenziert, erzeugt den Eindruck, die ganze Bevölkerung hätte von den Maßnahmen profitiert., die sie ergriffen hat, um kleine Teile davon besser zu stellen. DA ist pauschal von „Entlastungen für Bürger und Unternehmen“ die Rede, wo es um Klientelpolitik für wenige Privilegierte ging. „Die Familien“, heißt es weiter, „wurden um 4,6 Milliarden Euro jährlich entlastet: 20 Euro mehr Kindergeld im Monat, 1.000 Euro mehr Kinderfreibetrag im Jahr. Eine vierköpfige Familie hat 480 Euro mehr im Jahr. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Förderung „der“ Familien, sondern um eine Begünstigung von Besserverdienenden und Begüterten: Während ein Spitzenverdiener mit Kind jährlich 443 Euro Steuern „spart“ und ein Normalverdienerpaar mit zwei Kindern den oben genannten Betrag mehr an Kindergeld erhält, ändert sich für eine alleinerziehende Mutter mit Hartz-IV-Bezug nichts. Denn ihr rechnet das Jobcenter die Kindergelderhöhung voll auf die Transferleistung an.

Deutschland wird Bildungsrepublik“, behauptet die Bundesregierung. Genannt wird in diesem Zusammenhang das „Bildungs- und Teilhabepaket“, mit dem sie 2,5 Millionen Kindern zu helfen verspricht: „Bedürftige Kinder und Jugendliche haben jetzt einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen.“ Dabei wurden die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche seit Bildung der CDU/CSU/-FDP-Koalition nicht mehr erhöht, obwohl das Bundesverfassungsgericht das im Februar 2010 für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und eine Neu- oder Nachberechnung – wenn auch nicht ihre Anhebung- verlangt hatte.

Kinder und Jugendliche speist die Bundesregierung mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ ab, das eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo ist. Denn eingeschlossen sind hierin 100 Euro des bisherigen „Schulbedarfspakets“, das nunmehr als „Schulbasispaket“ eigens beantragt werden muss und in zwei Raten (zu Beginn des Schuljahres am 1. August 70 Euro und zu Beginn des zweiten Halbjahres am 1. Februar noch einmal 30 Euro) ausgezahlt wird, sowie 30 Euro, die für eintägige Klassenfahrten und Ausflüge vorgesehen sind und früher im Regelsatz enthalten waren. Von den 250 Euro, die das „Bildungs- und Teilhabepaket“ wert ist, sind nur 120 Euro pro Jahr tatsächlich neu. Was sind schon zehn Euro im Monat mehr für ein Kind? Lässt sich damit sein „Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ erfüllen, wie es im Gesetzestext heißt? Es kann jetzt zwar zum Beispiel Mitglied in einem Sportverein werden, hat aber kaum das Geld für die nötige Ausrüstung wie einen Trainingsanzug, Fußballschuhe und ein Trikot.

Teilweise kommt es durch das „Bildungs- und Teilhabepaket“, das bürokratisch und deshalb schwer umsetzbar ist, sogar zu Verschlechterungen bei der Mittagsverpflegung und der Vereinsmitgliedschaft von Kindern. Denn großzügigere Programme in einzelnen Kommunen wurden nach der Neuregelung des Bunds eingestellt. Am 1. Januar 1912 steigen die Regelbedarfe der Kleinkinder zwar von 215 auf 219 Euro. Die Höhe der Zahlungen für Über-Fünfjährige und Jugendliche (251 bzw. 287 Euro) bleibt aber unverändert. Das zeigt, dass CDU, CSU und FDP gerade nicht die Armut von jungen Menschen lindern.

Mit den Kürzungen bei der beruflichen Weiterbildung, die das „Zukunftspaket“ der Bundesregierung enthält, zeigt diese zugleich, dass sich ihr Bekenntnis zur „Bildungsrepublik Deutschland“ auf Elitebildung für Privilegierte beschränkt. Den im Titel des Koalitionsvertrages „Wachstum – Bildung – Zusammenhalt“ erhobenen Anspruch, mehr für die Zukunftsperspektiven der jungen Generation zu tun und die gesellschaftliche Kohäsion zu stärken, hat das Regierungsbündnis jedenfalls nicht eingelöst. Ganz im Gegenteil. Da sich Armut verfestigt und sozialer Aufstieg durch Bildung immer seltener gelingt, ist Umverteilung von oben nach unten das Gebot der Stunde.

Ersterscheinung in der Freitag 20.Okt. 2011

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaften an der Universität zu Köln. Von ihm ist gerade eine überarbeitete und erweiterte Neuauflage des Buches Krise und Zukunft des Sozialstaates beim VS-Verlag für Sozialwissenschaften (Wiesbaden) erschienen.

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